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Freitag, 11. Juli 2008 Nahezu jeder dritte Autofahrer blinkt nicht
Nahezu jeder dritte Autofahrer in Deutschland setzt beim Abbiegen oder Spurwechsel keinen Blinker. Das geht aus einer vom Auto Club Europa (ACE) veröffentlichten Studie hervor. Grundlage der Untersuchung ist eine bundesweite Verkehrszählung von rund 400'000 Fahrzeugen.
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Der ACE hatte im Mai und Juni an insgesamt 700 Kreuzungen, Kreiseln, abknickenden Vorfahrtstraßen und Autobahnauffahrten 394'038 Kraftfahrzeuge gezählt. 127'472 Fahrer - das sind 32,53 Prozent - verstiessen dabei wegen unterlassenen Blinkens gegen die Strassenverkehrsordnung. ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner sieht darin "Zeichen einer schleichenden Disziplinlosigkeit", die sich auch auf andere Bereiche im Strassenverkehr auswirken könne. Der Studie nach fielen selbst Streifenwagenbesatzungen durch mangelnde Blinkmoral und entsprechend schlechter Vorbildfunktion auf. Die meisten Blinkmuffel gibt es dem ACE zufolge unter den Fahrern von Transportern (34,44 Prozent) und Pkw (32,53 Prozent). Lkw- und Busfahrer liegen mit 28 Prozent auf einem weniger schlechten Rang. Bevorzugt vergessen wird der Blinker im Bereich abknickender Vorfahrtstraßen. Mehr als 45 Prozent der Autofahrer, also nahezu jeder zweite, lässt hier die Strassenverkehrsordnung Strassenverkehrsordnung sein. Mit 31,60 Prozent Fehlerquote fallen auch Kreisverkehre besonders auf. Besser sieht es an Kreuzungen und beim Einfädeln auf die Autobahn aus. Hier setzten 80 Prozent bzw. mehr als 70 Prozent der Autofahrer den Blinker richtig. Verstösse gegen die Blinkvorschriften können mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet werden. Aus einer bundesweiten Umfrage des ACE bei den Innenministerien der Länder beziehungsweise den Landespolizeipräsidien sowie weiteren 27 Polizeidirektionen geht jedoch hervor, dass in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen überhaupt keine Verwarnungsgelder wegen Nicht-Blinkens erhoben werden. Es gibt auch keinerlei systematische polizeiliche Erhebungen. Lediglich der Stadtstaat Bremen erteilte nach ACE-Angaben im Jahr 2006 insgesamt 16 schriftliche Verwarnungen, als Fahrzeugführer abgebogen sind, ohne die Fahrtrichtung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Dabei können Blinkmuffel nach einem Unfall mit zur Kasse gebeten werden. Gerichte sprechen je nach Situation zwischen 25 Prozent und 100 Prozent Mithaftung aus. Wer beim Spurwechsel auf einer mehrspurigen Strasse nicht blinkt und dadurch einen Unfall verschuldet, muss im Zweifelfall sogar allein für die Folgen geradestehen. Nach Angaben des ACE geschehen jedes Jahr rund 67'000 Unfälle mit Personenschaden in Bereichen, in denen geblinkt werden muss. Eine Vielzahl dieser Unfälle könnte vermieden werden, wenn der Blinker vorschriftsmässig betätigt würde, stellt der Club fest. (ar/jri)
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