Freitag, 28. November 2008 Urteil: Geld zurück bei quietschenden Bremsen
Tritt bei einem Fahrzeug der gehobenen Preisklasse häufig ein Mangel auf, der den Fahrkomfort über einen längeren Zeitraum mindert, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurück zu treten. So entschied das Oberlandesgericht Schleswig. (Az. 14 U 125/07; ADAJUR Dok. Nr. 80196).