Dienstag, 2. Dezember 2008 Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht gilt immer noch
Deutschland: Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss nun bis nächstes Jahr warten - oder prüfen, ob der jetzige Versicherer die Beiträge erhöht hat. Dann können Autofahrer auch jetzt noch von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dazu sollte man die Beitragsrechnungen von diesem und vom vergangenen Jahr genau vergleichen, denn selbst wenn der Gesamtbetrag nicht gestiegen ist, kann eine Beitragserhöhung vorliegen.