Donnerstag, 2. April 2009 Reissverschlussprinzip gilt nicht für Autobahn-Auffahrten
Beim Auffahren auf Autobahnen kommt es gerade bei hohem Verkehrsaufkommen nicht selten zu gefährlichen Situationen. Doch immer wieder werden hier Fehler gemach. So glauben viele Autofahrer, dass das Einfädeln von der Beschleunigungsspur auf die Fahrbahn nach dem Reissverschlussprinzip vor sich gehe. Das ist ein Irrtum. Wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 16 U 24/05) nachdrücklich bestätigt, gilt auch bei zähfliessendem Verkehr für das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn nicht das Reissverschlussverfahren.