Sonntag, 21. Juni 2009 GTÜ macht Behinderten Mut zur Mobilität
Mit Blick auf den "Tag der Verkehrssicherheit" appelliert die Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) an alle Autofahrer, auf körperbehinderte Mitbürger im Straßenverkehr besondere Rücksicht zu nehmen und insbesondere die Regeln für Behindertenstellplätze in Parkzonen, auf Parkplätzen und in Parkhäusern stets zu beachten. Das bequeme, aber verbotene Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen komme immer mehr in Mode, so die GTÜ. Dies sei körperbehinderten Verkehrsteilnehmern gegenüber nicht nur rücksichtslos, sondern auch ein klarer Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung. Neben einem Bussgeld von 35 Euro habe dieses unsoziale Verhalten auch häufig das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeugs zur Folge.