Donnerstag, 2. Juli 2009 Bund muss zu viel berechnete Maut zurückzahlen
Die seit Anfang 2005 auf Deutschlands Autobahnen geltende Lkw-Maut als solche ist zwar rechtlich nicht zu beanstanden, doch das derzeitige Berechnungssystem führt im Einzelfall dazu, dass mitunter zu hohe Mautbeträge gezahlt werden. Diese Auffassung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vertreten (Az. 9 A 2054/07). Die Richter verurteilten die beklagte Bundesrepublik deshalb in zwei konkreten Fällen zur Rückerstattung überzahlter Mautbeträge in Höhe von 0,02 Euro bzw. 2,52 Euro.