Sonntag, 11. Oktober 2009 DDR live: Vorkaufsrecht fürs System
In diesen Tagen wird dem Mauerfall vor zwanzig Jahren gedacht. Es kann nicht schaden, sich aus diesem Anlass auch einmal einer speziellen sozialistischen Spielregel „mit Autogehalt“ zu erinnern: Bis Mitte 1975 war vor dem beabsichtigten Verkauf eines Gebrauchtwagens der gesetzlich verordneten Schätzpflicht bei einer Bezirksstelle der Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt (KTA) nachzukommen. Erst ab 1. Juli 1975 wurden „Pkws der Bürger“ von dieser Schätzpflicht befreit, sofern die Autos „von einem anderen Bürger, vom VEB Ifa-Vertrieb oder einem VEB Maschinen- und Materialreserven erworben wurden“.