Donnerstag, 12. November 2009 Teurer Stinkefinger
Auf Deutschlands Straßen sind gegenseitige Beschimpfungen und abfällige Gesten keine Seltenheit. Häufigste Auslöser für Beleidigungen sind laut ADAC-Experten Missachtung der Vorfahrt, Drängeln oder Schneiden. Für Straftaten wie Beleidigung gibt es jedoch keine festen Regelsätze, die Geldstrafe richtet sich nach den Tatumständen und wird in Tagessätzen angegeben. Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. Dabei entsprechen 30 Tagessätze einem Monatsnettogehalt.