Mittwoch, 9. Dezember 2009 Umgetauschte Führerscheine sind wertlos
Deutschland: Wird ein im Inland ungültiger Führerschein in einem Drittstaat umgeschrieben, entsteht dadurch noch keine neue Fahrberechtigung, wenn dabei nicht auch die Fahreignung geprüft wird. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verdeutlichte dies mit seinem Beschluss vom 28. Juli 2009 (Aktenzeichen 11 Cs 09.1122).