Sonntag, 11. April 2010 EU-Strafzettel-Regelung: Verkehrs-Rechtsschutz wichtiger

Nach der neuen EU-Regelung, die ab 1. Oktober 2010 gültig ist, können Strafzettel über 70 Euro aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Bisher wurden diese Strafzettel in der Regel nicht eingetrieben – die Verkehrsdelikte blieben folgenlos, wenn die Polizei nicht schon direkt im jeweiligen Land abkassierte. Besonders ärgerlich für Autofahrer: Von der neuen Regelung können je nach Land bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein.