Donnerstag, 15. April 2010 Missbrauch mit Kfz-Ausfuhrkennzeichen in Deutschland
Der Trick ist ganz legal: Wer vorgibt, sein Kraftfahrzeug exportieren zu wollen und dafür ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen beantragt, muss bis zu drei Monate lang keine Kfz-Steuer bezahlen. Wird das Fahrzeug dann doch nicht ausgeführt, sondern ganz normal im Inland angemeldet, bleibt die Zeit mit dem Ausfuhrkennzeichen auch nachträglich steuerfrei.