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Donnerstag, 15. April 2010 Generalsanierung der belgischen Strassenverkehrsordnung
Das Flickwerk der seit 1975 geltenden Straßenverkehrsordnung Belgiens soll europäischen Standards angepasst werden. Verkehrsstaatssekretär Etienne Schouppe kündigte eine Neufassung für den 1. Januar 2011 an. Einige dringende Maßnahmen werden jedoch vorgezogen und treten noch vor dem Sommer in Kraft. Sie betreffen Motorradfahrer, Fans von vierrädrigen Quads und Lenker von Bussen und Lkw.
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Das bislang tolerierte, rechtlich jedoch nicht abgesicherte "Durchschlängeln" oder Überholen von Staukolonnen durch motorisierte Zweiradfahrer wird ab sofort offiziell geregelt. Das Vorfahren zwischen Kolonnen ist demnach mit maximal 20 km/h Tempounterschied zu den umgebenden Fahrzeugen und 50 km/h Höchstgeschwindigkeit in Belgien erlaubt. Auf Autobahnen ist dieses Überholmanöver nur zwischen den zwei links gelegenen Fahrspuren zugelassen.
Motorradfahrer müssen überdies in Belgien fortan angemessene Schutzkleidung tragen. Das Mitführen von Kindern unter drei Jahren ist verboten, mitfahrende Drei- bis Achtjährige müssen mit einem Kinder-Schutzgurt auf dem Motorrad gesichert werden. Erst ab ihrem achten Geburtstag dürfen sie auch auf Motorrädern mit über 125 Kubikzentimetern Hubraum Platz nehmen. Die Höchstgeschwindigkeit für Busse wird den in den Nachbarländern geltenden 100 km/h angeglichen. Nach Zustimmung der regionalen Behörden wird auch das generelle Überholverbot für Lkw wieder aufgehoben, das vor allem bei ausländischen Chauffeuren für mehr Verwirrung als höhere Verkehrssicherheit gesorgt hat. Nach dem Vorpreschen der Gemeinde Antwerpen, die Quads aus dicht besiedelten Stadtteilen seit letztem Sommer verbannt, werden die Modalitäten lokaler Fahrverbote für Quads nun in der Straßenverkehrsordnung verankert. Ein in ganz Belgien geltendes neues Verbotsschild will Schouppe in den nächsten Wochen vorstellen.
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