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Donnerstag, 20. Mai 2010 Deutschland: GTÜ-Oldtimertipp zu Saisonkennzeichen

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Zwischen zwei und elf Monaten ist der Zulassungszeitraum frei wählbar. Foto: GTÜ/auto-reporter.netZwischen zwei und elf Monaten ist der Zulassungszeitraum frei wählbar. Foto: GTÜ/auto-reporter.net

Sogenannte Saisonkennzeichen sind eine feine Sache, denn Fahrzeughalter können für nur saisonal genutzte Old- und Youngtimer viel Geld und Zeit sparen. Allerdings müssen auch hier einige Regeln beachtet werden, darauf weist die Prüf- und Sachverständigenorganisation GTÜ aktuell hin.

 

Der Gültigkeitszeitraum eines Saisonkennzeichens wird über die Angabe des ersten und letzten Monats ausgewiesen. Die übereinander stehenden Monatsangaben sind durch einen waagerechten Strich getrennt und stehen rechts außen auf dem Kennzeichen. Dabei ist der zwischen zwei bis elf Monate lange Zulassungszeitraum frei wählbar. Soll der Saisonzeitraum geändert werden, muss sich der Halter ein neues Kennzeichen samt Versicherungsbestätigung besorgen, so die GTÜ-Oldtimerexperten.

Der Vorteil von Saisonkennzeichen für Fahrzeuge, die nur saisonal zum Einsatz kommen, liegt neben den Beitragsvorteilen vor allem darin, dass eine An- und Abmeldeprozedur nach der ersten Anmeldung entfällt. Kfz-Steuer und Versicherungsprämie verringern sich um jene Beitragsmonate, in denen das Fahrzeug nicht genutzt wird. Zu beachten sei allerdings, so die GTÜ, dass das Fahrzeug auch in der Ruhezeit versichert ist, damit Schäden ersetzt werden, wenn zum Beispiel das ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeug gestohlen oder durch Dritte beschädigt wird. Hierzu muss allerdings eine entsprechende Kaskoversicherung abgeschlossen werden.

Aber auch in Ruhezeiten gibt es einiges zu beachten. So darf das saisonal zugelassene Fahrzeug außerhalb des angemeldeten Zeitraums weder gefahren (auch keine Probe-/Überführungs- oder Werkstattfahrt) noch auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Der Versicherungsschutz gilt allein für private Garagen oder private, umfriedete Stellplätze. Das Cabrio darf im Winter also nur auf dem eigenen Grundstück parken, nicht aber auf dem Gemeinschaftsparkplatz für die Bewohner eines Mehrfamilienhauses. Wer außerhalb des Saisonzeitrahmens fahre, verstoße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und riskiere damit ein empfindliches Bußgeld in Verbindung mit Punkteeintrag in Flensburg, warnt die GTÜ. Außerdem könne bei besonders schweren Verstößen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Schwerwiegend können auch die Folgen bei einem selbstverschuldeten Unfall sein. Zahlt die Versicherung bei Verstößen gegen die Ruhezeitauflagen nicht, haftet der Halter mit seinem Vermögen.

Wie bei jedem anderen Kennzeichen gelten auch beim Saisonkennzeichen die Regeln der klassischen Autoversicherung. Regelmäßig Tarife vergleichen und teure Policen kündigen! So der Rat der Stuttgarter Oldtimerexperten. Damit könne viel Geld gespart werden. Zudem sei in der Regel die taggenaue Beitragsberechnung vorteilhafter als ein sogenannter Kurztarif, bei dem Saisonfahrer oft pauschal mit höheren Verwaltungsgebühren belastet würden. Weitere Tipps und Hilfestellungen geben alle GTÜ-Sachverständigen vor Ort. (auto-reporter.net/arie)

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