Donnerstag, 8. Juli 2010 Fahrtenbuchauflage nach erstem Verkehrsverstoss möglich
Ein schwaches Gedächtnis oder der Hinweis auf ein Zeugnisverweigerungsrecht wegen naher Verwandtschaft gelten als beliebte Ausreden, wenn Behörden nach Verkehrsverstößen bei Fahrzeughaltern den Fahrer ermitteln wollen. Bleibt der Verkehrssünder unerkannt, können Behörden den Halter zwingen, ein Fahrtenbuch zu führen.