Samstag, 24. Juli 2010 Knöllchen aus dem EU-Ausland werden demnächst vollstreckt
Der Bundestag verabschiedete in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause ein Gesetz, wonach Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betrag 70 Euro übersteigt. Die Neuregelung gilt für alle Bußgeldbescheide und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der ARCD warnt Sommerurlauber, dass Verkehrsverstöße im EU-Ausland auch verfolgt werden können, wenn die "Tat" vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung begangen wurde. Entscheidend sei das Datum des Bußgeldbescheides. Außerdem seien die Tarife im Ausland oft deutlich höher als in Deutschland.