Donnerstag, 30. Dezember 2010 Dachlawinen: Weisse Gefahr von oben
Starker Schneefall führt vor allem bei steilen Dächern zur Bildung von gefährlichen Dachlawinen. Insbesondere bei Tauwetter können Eiszapfen und Schneemassen herabfallen und erhebliche Schäden verursachen. Kommen dabei Fußgänger oder vor dem Haus geparkte Autos zu Schaden, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Dazu ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe: "Grundsätzlich kann ein Hausbesitzer für Schäden durch Dachlawinen haftbar gemacht werden. Er ist verpflichtet, im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass Straße und Gehweg gefahrlos passiert werden können, soweit dies mit zumutbaren Mitteln möglich ist."