Freitag, 11. Februar 2011 Tagfahrleuchten: EU-Vorschrift gilt nur für neue Modelle
Mit Stichtag 7. Februar 2011 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die den Automobilherstellern die serienmäßige Ausstattung von neu auf den Markt kommenden Modellen mit Tagfahrleuchten ab diesem Zeitpunkt vorschreibt. Dabei handelt es sich um spezielle Frontleuchten, die sich automatisch einschalten, wenn der Motor angelassen wird. In rund 20 europäischen Ländern ist Tagfahrlicht national bereits voll oder eingeschränkt vorgeschrieben. Ab dem 7. August 2012 wird eine ähnliche EU-Vorschrift auch für alle neuen Nutzfahrzeuge kommen. Für motorisierte Zweiräder gilt hingegen schon seit einiger Zeit Lichtpflicht bei Tag und Nacht.