Montag, 16. November 2015 EU-Reifenlabel rollt ins Leere
Im November 2009 verabschiedete das Europäischen Parlament und der Rat der EU mit der Verordnung Nummer 1222/2009 „die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter“. Drei Jahre später trat sie in Kraft. Sie schreibt auf 13 Seiten minutiös vor, dass die Eigenschaften eines Autoreifens in den Kriterien Rollwiderstand und Nasslaufeigenschaften nach sieben Abstufungen von A (sehr gut) bis G (miserabel) einzuteilen sind und für sein Abrollgeräusch der jeweilige Wert in dB angegeben werden muss. Auch die Größe des Aufklebers, den jeder Reifen tragen muss, ist im Millimeterbereich bis auf die zweite Stelle nach dem Komma geregelt. Nur das Wichtigste fehlt: Wer die Angaben letztendlich kontrollieren soll, bleibt im Dunkeln.