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Dienstag, 8. Juni 2010 Andere Länder, andere Sitten: Spielregeln beachten!

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Bei allem Stress im Pannenfall: Auch im Ausland sind gesetzliche Vorschriften unbedingt einzuhalten. Foto: dpp/auto-reporter.netBei allem Stress im Pannenfall: Auch im Ausland sind gesetzliche Vorschriften unbedingt einzuhalten. Foto: dpp/auto-reporter.net

In wenigen Wochen beginnen die Sommerferien, und viele Urlauber begeben sich dann mit ihrem Auto in Richtung Feriendomizil. Aber auch wer sich nur zu einem Kurztrip auf den Weg ins Ausland macht, sollte auf die richtige Pannen-Ausrüstung und gesetzlichen Vorschriften achten. Die Anforderungen sind von Land zu Land verschieden, und vermeintliche Kleinigkeiten können schnell ins Geld gehen. A.T.U gibt Tipps, damit unangenehme Überraschungen ausbleiben.

 

Wie in Deutschland ist auch im Ausland das Aufstellen eines Warndreiecks bei Panne oder Unfall Pflicht. Ebenso verlangt wird nahezu überall ein vollständig ausgestatteter Verbandskasten. A.T.U-Experte Michael Näger rät, den Verbandskasten regelmäßig auf Vollständigkeit und seinen Inhalt auf Haltbarkeit zu überprüfen. Das gelte vor allem für Mietwagen im Ausland. Auch das richtige Equipment für den Ernstfall, unter Umständen sogar vorgeschrieben, sollte nicht fehlen. „Einsatzfähiges Reserverad, Wagenheber, Abschleppseil sowie Starthilfekabel stellen das Minimum an Pannen-Ausrüstung dar“, so Näger. Ersatzglühlampen für Scheinwerfer gehören dazu, denn das Fahren mit defekter Beleuchtung ist in vielen europäischen Ländern verboten. In Spanien ist ein vollständiger Satz Reservelampen sogar Pflicht.

Seit einigen Jahren besteht Warnwestenpflicht in Reiseländern wie Italien, Spanien sowie Portugal. Die Westen sind mitzuführen und im Ernstfall vor dem Verlassen des Fahrzeugs unbedingt anzulegen. Wer das versäumt, riskiert, dass seine Urlaubskasse empfindlich strapaziert wird. In Portugal beispielsweise werden dann bis zu 600 Euro fällig. Das Nichtmitführen kostet immerhin bis zu 60 Euro. In Norwegen, Österreich und der Slowakei muss die Weste auf Verlangen der Ordnungshüter zudem gezeigt werden. Wichtig: Akzeptiert werden überall nur Westen, die dem europäischen Standard entsprechen und mit dem Kontrollzeichen EN417 versehen sind.

Generell gilt, wichtige Materialien für den Notfall immer griff- und einsatzbereit zu haben und sie nicht unter Gepäck zu verstauen. Am besten aufgehoben sind sie unter dem Beifahrersitz. (auto-reporter.net/br)

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