Dienstag, 11. März 2008 Kennzeichenerfassung verstösst gegen Grundgesetz
Deutschland: Die automatische Erfassung von Autokennzeichen widerspricht dem Grundgesetz. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht festgestellt und gab damit der Klage von drei Autofahrern aus Hessen und Schleswig-Holstein statt. Die entsprechenden Vorschriften in den Polizeigesetzen der beiden Bundesländer verletzte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, hiess es.