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Dienstag, 30. September 2008 Viele Meinungen zur Schirm-GVO

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86 Stellungnahmen sind der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission in den letzten Monaten ins Haus geflattert. Sie alle beschäftigen sich mit der Zukunft der derzeit geltenden Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) 1400/2002 für die Kfz-Branche, die im Mai 2010 ausläuft. In ihrer aktuellen Ausgabe bietet die Fachzeitschrift "AUTOHAUS" eine Übersicht über einen vielstimmigen Chor, bei dem nicht alle das gleiche Lied singen.

 

Ziel der GVO-Neuordnung ist laut EU-Kommission eine Vereinfachung der Vorschriften im Sinne der Autofahrer. Doch wie dies erreicht werden kann, ist derzeit unter den Marktbeteiligten mehr als strittig. Neben den Vertretern der Autofahrer, den Verbänden des Kfz-Gewerbes, Herstellern, Importeuren, Kfz-Zulieferern und Werkstatteinrichtern, bringen auch Schmierstoffhersteller, Werkstätten, Händler, nationale Wettbewerbsbehörden und viele weitere ihre Sichtweise der Dinge in Brüssel zu Gehör. Auch wenn in einem ersten Zwischenbericht eine Schirm-GVO vorgeschlagen wurde, so ist laut EU-Kommissar Günter Verheugen noch keine Entscheidung gefallen.
In der aktuellen Ausgabe zeigt "AUTOHAUS" auf, dass sich viele Institutionen, z.B. der ADAC, für die Fortsetzung der bisherigen GVO aussprechen. Aus dem vielstimmigen Chor der Befürworter scheren jedoch die Fahrzeugimporteure und -hersteller aus. Sie erkennen in einer Schirm-GVO viele Vorteile für sich. Ganz unterschiedlich werden von den beiden Fraktionen die Fragen nach dem Mehrmarkenvertrieb, der Niederlassungsfreiheit sowie dem Zugang zu technischen Informationen, Händlerschutzbestimmungen und Kündigungsfristen bewertet. Bleibt abzuwarten, welche Position nun die EU-Kommission einnimmt. Frühestens im Oktober ist mit einer ersten Einschätzung zu rechnen.

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