Mittwoch, 4. Februar 2009 Plaketten-Sünder: jetzt darf abkassiert werden
Jetzt dürfen auch die städtischen Ordnungsämter und deren Politessen parkende Autos auf das Vorhandensein von Umweltplaketten überprüfen. In der neuen Fassung der Strassenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Februar in Kraft trat, ist nun nicht mehr das "Führen eines Fahrzeugs" ohne gültige Plakette untersagt, sondern die "Teilnahme am Verkehr", was auch das Parken einschliesst.