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Donnerstag, 12. August 2010 Warnwesten- und Lichtpflicht in Europa

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Lichtpflicht in EuropaLichtpflicht in Europa

Wer nicht leuchten oder reflektieren will, muss zahlen – auf diese gemeinsame Formel lässt sich die Regelung der Licht- und Warnwestenpflicht für Autofahrer in vielen europäischen Ländern bringen. Der ADAC hat eine Übersicht über die Bestimmungen in den beliebtesten Urlaubsdestinationen zusammengestellt.

Warnwestenpflicht in Europa
Warnwestenpflicht in Europa
 

Im Einzelnen unterscheiden sich die Regelungen erheblich: So kommt der Autofahrer in Frankreich und der Schweiz ohne Bußgeld davon, wenn er ohne Licht am Tag fährt. In 22 anderen europäischen Ländern muss er allerdings zum Teil tief in die Tasche greifen, wird er ohne Abblendlicht erwischt: In Estland sind das beispielsweise bis zu 190 Euro, und in Norwegen mindestens 185 Euro.

Ähnliches gilt für Verstöße gegen die Pflicht, eine reflektierende Warnweste mitzuführen bzw. zu tragen: So wird es in Kroatien und Norwegen nicht geahndet, wenn bei einer Kontrolle die Weste im Auto fehlt. In Portugal jedoch sind dafür zwischen 120 und 600 Euro fällig. Gesondert kalkuliert wird in manchen Ländern, wenn bei einem Unfall oder einer Panne die Weste nicht getragen wird – das kann in Belgien bis zu 1 375 Euro kosten und in Ungarn immerhin noch bis zu 105 Euro.

Wichtig für Italienreisende: Hier müssen Fahrradfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang eine Warnweste tragen. Dasselbe gilt in Tunnels. Andernfalls droht eine Geldbuße zwischen 23 und 92 Euro.

Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste tragen, und zwar in Belgien, Ungarn, Kroatien, Luxemburg, Norwegen und der Slowakei.

Der ADAC empfiehlt generell im Interesse der eigenen Sicherheit, für alle Insassen Warnwesten mitzuführen und diese möglichst griffbereit zu haben. Die Westen müssen der Euronorm EN 471 entsprechen.

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