Freitag, 28. September 2007 Feinstaub: Anwohner haben Anrecht auf saubere Luft
Anwohner an viel befahrenen Strassen haben bei erhöhter Feinstaubbelastung künftig ein Recht auf Schutzmassnahmen. Dies hat heute (27. September 2007) das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem Grundsatzurteil festgestellt. Denkbar wäre zum Beispiel ein Durchfahrverbot für Lastwagen.